AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der WITZLEBEN KOMMUNIKATION
1. Gültigkeit der Bedingungen
1.1. Für alle Rechtsgeschäfte mit uns sind die folgenden Bedingungen maßgebend. Mit Ausnahme der
ersten Lieferung/Warenübernahme erkennt der Käufer die ausschließliche Gültigkeit unserer Bedingungen
an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen betreffend des erteilten Auftrages,
es sei denn wir haben schriftlich einer Änderung zugestimmt.
1.2. Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen eines Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung mit rechtsverbindlicher Unterschrift.
2. Angebote/Auftragsbestätigungen/Preise
2.1. Alle Angebote/Preise/Bestätigungen sind freibleibend bis zur endgültigen Rechnungsstellung.
2.2. Abbildungen und Angaben in Katalogen, Prospekten und Zeitschrift- Anzeigen sind nur annähernd
maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen der Modelle,
Konstruktionen oder der Ausstattung bleiben uns vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine
für den Käufer unzumutbare Änderung erfährt.
2.3. Alle benannten Preise gelten, außer wenn verbindlich anders bestätigt, ab Lieferort. Wird ein
ausländischer Ort genannt, so müssen etwaige Zölle und Steuern, sowie alle Abfertigungs- und sonstigen
Kosten vom Käufer getragen werden. Preise an Wiederverkäufer verstehen sich immer zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Lieferfristen/Höhere Gewalt
3.1. Da ein großer Teil unserer Artikel aus Großhandelseinkäufen stammt, sind ausnahmslos alle
angegebenen Lieferzeiten stets nur annähernd und unverbindlich.
3.2. Vereinbarte Lieferzeiten können nur bei Erfüllung der dem Käufer obliegenden Pflichten (z.B.
Beibringen etwaiger Unterlagen, Leistungen einer vereinbarten Anzahlung) eingehalten werden.
3.3. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Käufers kann die Lieferfrist angemessen
verlängert werden.
3.4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf die Ware versand oder die
Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt haben.
3.5. Wir sind berechtigt die Lieferungen um die Dauer einer Behinderung aufzuschieben, und wenn ein Fall
höherer Gewalt vorliegt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten
insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Feuer, Streik, Aussperrung, Rohstoff- oder
Energiemangel, sowie Betriebs- oder Transportstörungen bei uns oder beim Vorlieferanten, sowie
mangelnde Eigenbelieferung.
3.6. Schadenersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen.
4. Lieferung/Versand
4.1. Ohne bestimmte Vorschrift erfolgt der Versand nach unserem Ermessen. Alle Lieferungen gehen auf
Gefahr des Käufers.
4.2. Alle Lieferungen an den Käufer sind durch uns versichert. Wenn nichts anderes vereinbart ist,
berechnen wir anteilige Versicherungskosten.
4.3. Verpackungs- und Portokosten werden von uns billigst berechnet.
4.4. Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung (äußerlich sichtbar oder versteckte Beschädigungen bei
unversehrter Außenverpackung) einer Sendung ist der Käufer verpflichtet alle erforderlichen Unterlagen (in
jedem Falle aber eine Schadensmeldung an den Beförderer) zu beschaffen, damit der Anspruch gegen die
unsere Transportversicherung geltend gemacht werden kann.
4.5. Eine Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware kann nur mit unserer schriftlichen Zustimmung
erfolgen. Die Rücksendung hat frei und versichert zu erfolgen.
4.6. Wenn Änderungen oder Abbestellungen von Sonderanfertigungen erfolgen, so sind wir berechtigt die
bereits entstandenen Kosten, sowie den entgangenen Gewinn zu berechnen. Nach Auslieferung an den
Käufer können Sonderanfertigungen nicht mehr von uns zurückgenommen werden.
4.7. Alle Rücklieferungen an uns, wie z.B. Reparaturen, Wandlungen von Ware etc. haben für uns frei und
versichert zu erfolgen. Rücksendungen per Nachnahme werden nicht akzeptiert, da wir uns das Recht auf
Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustand der Ware vorbehalten.
4.8. Maßgebend für alle Lieferungen sind unsere am Liefertag geltenden Geschäfts- und Lieferbedingungen.
5. Rechnung/Zahlung
5.1. Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, sind Rechnungsbeträge bei Übernahme der Ware rein -
netto zur Zahlung fällig und zwar entweder in Bar, Bankscheck oder Euroschecks in Höhe der
landesspezifischen bankmäßig abgesicherten Summe.
5.2. Werden auf Grund getroffener Vereinbarungen Verrechnungsschecks / Wechsel entgegengenommen,
gilt die Annahme nur erfüllungshalber unter Vorbehalt des gültigen Zahlungseingangs. Ist Zahlung mit
Skonto vereinbart, gilt die Zahlung durch Wechsel nicht als Barzahlung und schließt einen Kassakonto-
Abzug aus.
5.3. Alle Zahlungen sind direkt an uns zu leisten. Mitarbeiter sind nur mit schriftlicher Inkassovollmacht zur
Entgegennahme von Zahlungen ermächtigt.
5.4. Bei Überschreitung eines eingeräumten Zahlungsziels sind wir, auch Anmahnung des Betrages,
berechtigt Zinsen vom fälligen Betrag in Höhe von 2,5% über LZB-Diskontsatz zu berechnen. Die
Geltenmachung von Verzugschäden, die diesen Zinssatz überschreiten bleibt vorbehalten.
5.5. Wird das Zahlungsziel einer Lieferung überschritten, so werden alle Forderungen gegen den Käufer
sofort fällig und zwar auch soweit Stundung oder Fristen im Einzelfall gewährt wurden. Bei Überschreitung
von Zahlungszielen sind wir berechtigt von weiteren Aufträgen ganz oder teilweise zurückzutreten, sowie
eventuell bei uns befindliche Waren, gleichgültig ob zwecks Reparatur oder Garantieleistung, auch wenn
diese aus anderen als den fälligen Lieferungen stammen, bis zur Zahlung aller fälligen Beträge
zurückzuhalten, oder nach unserem Ermessen zum Zeitwert gutzuschreiben um damit die fällige Forderung
zu mindern.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Wir behalten uns ausdrücklich an allen von uns gelieferten waren das verlängerte Eigentumsrecht vor
und zwar bis zur Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen. Dieser verlängerte
Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch dann auf alle gelieferten Waren, wenn vom Käufer der Kaufpreis für
Einzellieferungen bezahlt worden ist.
6.2. Der Käufer ist berechtigt die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im normalen
Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Eine Verpfändungs- oder Sicherungsübereignung der unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten waren ist bis zur vollständigen Bezahlung alle Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung nicht gestattet.
6.3. Bei Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahme oder
Pfändung der Ware hat uns der Käufer sofort unter Übersendung der ihm verfügbaren Unterlagen zu
benachrichtigen und den Dritten auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen. Die uns durch die
Rechtsbeeinträchtigung entstehenden Kosten werden dem Käufer belastet.
6.4. Der Käufer tritt alle sich aus der Weiterveräußerung der Ware ergebenden Ansprüche in Vorwege an
uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Gleiches gilt für alle Ersatzansprüche, insbesondere aus
Versicherungsverträgen wegen Verlust oder Beschädigung der Ware.
6.5. Der Käufer ist im Rahmen eines normalen, ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes zum Einzug
der uns abgetretenen und von uns akzeptierten Verkaufforderungen berechtigt. Diese
Einziehungsberechtigung kann von uns widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen uns
gegenüber nicht nachkommt oder unsere Rechte durch irgendwelche sonstigen Vorfälle gefährdet sind.
7. Mängelrügen/Nachbesserungen/Minderungen/Wandlungen
7.1. Falschlieferungen, Mengenfehler und erkennbare Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach
Wareneingang schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei ordnungsgemäßer Prüfung der Ware nicht
erkannt werden konnten, sind spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden schriftlich zu
rügen.
7.2. Für OEM-Kunden gilt ein eingeschränktes Wandlungsrecht von 14 Tagen, beginnend ab Lieferdatum
als verbindlich vereinbart.
7.3. Wir sind berechtigt die Durchführung einer Nachbesserung ganz oder teilweise einem unserem
Vorlieferanten bzw. geeignetem Fachhändler oder einer Servicewerkstatt unserer Wahl zu übertragen.
7.4. Bei berechtigter und begründeter Rüge sind wir zur Behebung des Mangels, unter Ausschluß jeglicher
weiteren Ansprüche des Käufers zur Instandsetzung, Ersatz- oder Nachlieferung, oder zu Gutschrift des
Warenwertes, nach unserer Wahl berechtigt. Für den Fall, daß wir einen Ersatz/Austausch vornehmen, gilt
für diesen Artikel die noch bestehende Garantiedauer des ersetzten Artikels als übernommen, mit Stichtag
des Eingangs des ersetzten Artikels bei uns im Hause.
7.5. Im Falle des Fehlschlages von mehrmaliger Nachbesserung des gleichen Fehlers, Ersatz- oder
Nachlieferung, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises (Minderung), oder
Rückzahlung (Wandlung) des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind
ausgeschlossen.
7.6. Eine Ersatzlieferung wird nicht gewährt bei Mängeln, die auf unsachgemäße Bedienung oder
Behandlung, bei Fremdeingriffen, unterlassene oder unsachgemäße Wartung, Transportschäden oder
ungewöhnliche Einflüsse zurückzuführen sind. Eine Ersatzleistung wird ebenfalls ausgeschlossen, wenn
Reparatur oder Veränderungen von nicht ausdrücklich dazu autorisierter Stelle an der gelieferten Ware vorgenommen werden, oder Teile oder Geräte eingebaut bzw. angeschlossen wurden, die von uns nicht
zugelassen sind, bzw. nicht von uns geliefert worden sind.
7.7. Für Warenrücksendungen in anderer als Originalpackung ist grundsätzlich jegliches Wandlungsrecht
ausgeschlossen, auch wenn die Rücksendung innerhalb der unter 7.2. genannten 14 Tage erfolgt ist.
8. Garantie
8.1. Wir gewähren die gesetzliche Garantie von zur Zeit 6 Monaten. Alle Einsendungen zwecks
Garantieinanspruchnahme haben frei und versichert an uns zu erfolgen.
8.2. Garantie und das Wandlungsrecht entfällt, wenn an Ware Fremdeingriffe vorgenommen wurden oder
die Ware unsachgemäß behandelt oder gelagert wurde.
8.3. Falls sich bei Stellung von Garantieansprüchen ergibt, daß kein Fehler vorliegt, sind wir zur
Berechnung einer angemessenen Testpauschale berechtigt.
9. Schadensersatzansprüche
9.1. Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, Verzuges des
Käufers, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, sowie aus unerlaubter Handlung,
werden ausgeschlossen, es sei denn, Ansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer
Firma.
9.2. Soweit wir auf Grund grob fahrlässigen Verhaltens unserer Organe zum Schadensersatz verpflichtet
sind, beschränkt sich der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschluß
vorhersehbar war.
10. Handelsübliche Software
Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger (z.B. CD) beiliegenden und /
oder auf diesem enthaltenen Lizenz- oder sonstigen Bedingungen des Herstellers. Der Käufer erkennt die
Geltung dieser Bedingungen durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Dem Käufer,
der die Bedingungen des Herstellers nicht anerkennen will, steht das Recht zur Rückgabe des versiegelten
Datenträgers zu, das innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Software schriftlich auszuüben ist.
11. Spezial Software (Extra angefertigte Software für den Käufer)
Wenn Sie Ihr Produkt in Deutschland erworben haben, gilt für Sie der folgende Lizenzvertrag:
11.1. Einräumen einer Lizenz
Der Käufer hat das Recht ein, ein Exemplar des speziellen Software Programms auf einen einzigen
Terminal, das an einen Einzelcomputer (d.h. einen Computer mit einer CPU) angeschlossen ist, zu
benutzen. Sie dürfen die Software nicht vernetzen oder sie in einer anderen Weise zu irgendeiner Zeit auf
mehr als einem Computer oder Computerterminal benutzen.
11.2. Urheberrecht
Die Software ist Eigentum des Herrstellers oder des Lieferanten, und sie ist durch Urheberrechtsgesetze,
internationale Verträge und andere nationale Rechtsvorschriften gegen Kopieren geschützt. Wenn die
Software nicht mit einem technischen Schutz gegen Kopieren ausgestattet ist, dürfen Sie entweder (a) eine
einzige Kopie der Software ausschließlich für Sicherungszwecke oder Archivierungszwecke machen, oder
die Software auf eine einzige Festplatte übertragen, sofern Sie das Original ausschließlich für Sicherungs-
oder Archivierungszwecke aufbewahren. Sie dürfen weder die Handbücher des Produktes noch ein anderes
schriftliches Begleitmaterial zur Software kopieren.
11.3. Weitere Beschränkungen
Sie dürfen die Software weder vermieten noch verleihen, aber Sie dürfen die Rechte aus diesem
Lizenzvertrag auf Dauer an einem anderen übertragen, vorausgesetzt, daß Sie diese Lizenznachweiskarte
zusammen mit allen Kopien der Software und dem gesamten schriftlichen Begleitmaterial übertragen und
der Empfänger sich mit den Bestimmungen dieses Vertrages einverstanden erklärt. Zurückentwickeln
(Reverse engineering), Dekompilieren und Entassemblieren der Software sind nicht gestattet. Eine
Übertragung muß die letzte aktualisierte Version (Update) und alle früheren Versionen umfassen.
11.4. Beschränkte Garantie
Wir bzw. der Hersteller der Software garantieren (a) für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Empfangsdatum,
daß die Software im Wesentlichen gemäß dem begleitenden Produkthandbuch arbeitet und (b) für einen
Zeitraum von einem halben Jahr ab Empfangsdatum, daß eine die Software begleitende, von uns gelieferten
Hardware bei normaler Benutzung und Wartung frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern ist.
11.5. Ansprüche des Kunden
Die gesamte Haftung von uns und Ihr alleiniger Anspruch besteht nach Wahl von uns entweder (a) in der
Rückerstattung des bezahlten Preises oder (b) in der Reparatur oder dem Ersatz der Software und/oder
Hardware, die unserer beschränkten Garantie nicht genügt und zusammen mit einer Kopie Ihrer Quittung an
uns zurückgegeben wird. Diese beschränkte Garantie gilt nicht, wenn der Ausfall der Software oder der
Hardware auf einen Unfall, auf Mißbrauch oder fehlerhafte Anwendung zurückzuführen ist. Für eine Ersatz-
Software übernehmen wir nur für den Rest der ursprünglichen Garantiefrist oder für 30 Tage eine Garantie,
wobei der längere Zeitraum maßgebend ist.
11.6. Keine weiteren Gewährleistung
Wir schließen unsererseits jede weitere Gewährleistung bezüglich der Software, der dazugehörigen
Handbücher und schriftlichen Materialien und der begleitenden Hardware aus.
11.7. Keine Haftung für Folgeschäden
Weder WITZLEBEN KOMMUNIKATION noch die Lieferanten von uns sind für irgendwelche Schäden (Uneingeschränkt
eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust von
geschäftlichen Informationen oder von Daten oder aus anderem finanziellen Verlust) Ersatzpflichtig, die
Aufgrund der Benutzung eines von uns erworbenen Produktes oder der Unfähigkeit, dieses Produkt zu
verwenden, entstehen, selbst wenn wir von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet wurden.
Auf jeden Fall ist und bleibt die Haftung auf den Vertrag beschränkt, den Sie tatsächlich für das Produkt
bezahlt haben. Dieser Ausschluß gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf
Seiten von uns verursacht wurden, ebenfalls bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen
Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, unberührt.
11.8. Anerkennung
Durch Öffnen der verschlossenen Diskettenverpackung erklären Sie sich mit dem Lizenzvertrag (11.1.-
11.7.) einverstanden. Sollten Sie sich damit nicht einverstanden erklären, so geben Sie bitte die
ungeöffnette, komplette Verpackung (einschließlich aller schriftlichen Unterlagen, der Ordner und der
sonstigen Behältnisse) innerhalb von zehn Tagen gegen volle Rückerstattung des Preises zurück.
12. Abtretungsgebot
Die Rechte des Käufers aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.
13. Datenschutz
Der Käufer ist einverstanden, das eine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen
Daten per EDV-Anlage gespeichert und verarbeitet werden.
14. Nichtigkeitsklausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche
Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch über das Entstehen und die Wirksamkeit des
Vertragsverhältnisses, insbesondere auch für die Ansprüche aus Wechseln und Schecks, ist München.
Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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